Wie kriege ich den "Alten" los?

Die 2010 in Kraft getretene EU-Verbraucherkreditrichtlinie begrenzt diese Vorfälligkeits-entschädigung bei Darlehen, die seit dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden, auf 1 % der Restschuld – läuft der Vertrag nur noch weniger als ein Jahr, sind es maximal 0,5 %. Begrenzt ist die Höhe der Entschädigung dabei auf die bis zum Ende der Vertragslaufzeit maximal fälligen Zinsen. Zum Beispiel bei 15.000 Euro dürften bei 2 Jahren Restlaufzeit also maximal 150 Euro Vorfälligkeitsentschädigung gefordert werden. Demgegenüber steht aber in vielen Fällen ein Zinsvorteil von bis zu fast 900 Euro – die fällige Vorfälligkeitsentschädigung macht die Umschuldung also nicht unattraktiv. Dazu kommt, dass viele Banken heute gänzlich auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichten!

 

Bei Altverträgen war eine Kündigung übrigens ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, wenn der Vertrag bereits mehr als 6 Monate lief und die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten wurde.